Angebots-bedingungen

Die FIVV AG feiert Ihr 25-jähriges Firmenjubiläum und bietet Ihren Kunden im Aktionszeitraum 01.07.24 bis 31.12.24 einen „Jubiläumsbonus“ für den Erwerb der FIVV-MIC-Mandat-Fonds an.


Angebotsbedingungen „Jubiläumsbonus der FIVV AG“

1. Alle Kunden sowie Neukunden erhalten für Aufstockungen bzw. Neuanlagen in den sechs FIVV-MIC-Mandat-Fonds (FIVV-MIC-Mandat-Defensiv, FIVV-MIC-Mandat-Rendite, FIVV-MIC-Mandat-Wachstum, FIVV-MIC-Mandat-Offensiv, FIVV-MIC-Mandat-Asien, FIVV-MIC-Mandat-Rohstoffe) im Aktionszeitraum vom 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024* einen Jubiläumsbonus in Höhe von bis zu 1% des Netto-Neuvolumens (siehe hierzu Punkt 8). Dieser Bonus wird nach 25 Monaten Haltedauer (Mindestlaufzeit) in Form von Fondsanteilen der FIVV-MIC-Mandat-Fonds auf Ihr bestehendes FNZ Bank Depot gezahlt.

2. Diese Aktion gilt dabei nur für Aufstockungen/Neuanlagen in den o.g. Fonds bei Depots, die bei unserem Kooperationspartner, der FNZ Bank SE, geführt werden und deren Depot-Vermittler die FIVV AG ist. 

3. Zur Teilnahme an der Jubiläumsaktion muss der Anleger sich explizit bei der FIVV AG melden („Jubiläumskarte“, E-Mail, Post, Telefon) und erhält im Gegenzug eine Teilnahmebestätigung. Käufe/Aufstockungen im FNZ Bank Depot, die online oder per Formular ohne vorherige Info an die FIVV AG getätigt wurden, können nicht berücksichtigt werden. 

4. Der Mindestanlagebetrag für die Jubiläumsaktion beträgt 25.000 EUR, die maximale Anlagesumme beträgt pro Kunde 1 Mio. EUR. Die Gesamtinvestition kann dabei auf einen oder mehrere FIVV-MIC-Mandat-Fonds aufgeteilt sein. 

5. Die Bonuszahlung in Höhe von bis zu 1% erfolgt anhand einer Staffelung in 25.000 EUR-Schritten: 

 

             ab 25.000 EUR: Gutschrift in Form von Fondsanteilen im Gegenwert von 250 EUR 

             ab 50.000 EUR: Gutschrift in Form von Fondsanteilen im Gegenwert von 500 EUR

             ab 75.000 EUR: Gutschrift in Form von Fondsanteilen im Gegenwert von 750 EUR 

             ab 100.000 EUR: Gutschrift in Form von Fondsanteilen im Gegenwert von 1.000 EUR 

                                                            (weiter in 25.000 EUR Schritten) 

             1 Mio. EUR: Gutschrift in Form von Fondsanteilen im Gegenwert von 10.000 EUR 

 

6. Die Mindestanlagedauer beträgt 25 Monate - nach diesem Zeitraum wird der Jubiläumsbonus in Form von FIVV-MIC-Mandat-Fondsanteilen in das FNZ Bank Depot des Kunden eingebucht. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. 

7. Der Anspruch auf Gutschrift der Fondsanteile entfällt ersatzlos, wenn der Kunde sein FNZ Bank Depot nach Investition innerhalb der Mindestlaufzeit kündigt und/oder einen Depotwechsel zu einer anderen Bank vornimmt oder das Depot zu einem anderen Vermittler bei der FNZ Bank übertragen wird.

8. Für die Berechnung des Bonus gilt das gesamte Netto-Neuanlagevermögen in den FIVV-MIC-Mandat-Fonds bis zum Ende der Mindestlaufzeit. Werden seitens des Depotinhabers während der Mindestlaufzeit Auszahlungen innerhalb der FIVV-Fondsbestände vorgenommen, reduzieren diese das Netto-Neuanlagevermögen entsprechend. Aufstockungen werden nur während des Aktionszeitraums berücksichtigt.

Beispiel für die Netto-Neuvolumen-Berechnung der Bonuszahlung: 

a)  Sie haben bereits bestehende Anlagen in den sechs Fonds der FIVV-Fondsfamilie. 

b)  Sie stocken eine dieser bestehenden Depotpositionen im Rahmen der Jubiläumsaktion um 100.000 EUR auf.

c)  Noch während der Mindestlaufzeit reduzieren Sie eine Ihrer bestehenden FIVV-Fondspositionen innerhalb Ihres FNZ-Bank-Depots um 40.000 EUR.

d)  Maßgebliches Netto-Neuvolumen für die Berechnung des Bonus: 60.000 EUR.

e)  Bonus nach 25 Monaten: 500 EUR.

 

* Die FIVV AG behält sich das Recht vor, die Aktion vorzeitig zu beenden.

 

Steuerlicher Hinweis: 

Der von der FIVV AG ausgezahlte Bonus in Form von Fondsanteilen unterliegt als Einkünfte aus sonstigen Leistungen der Steuerpflicht nach § 22 Nr. 3 EStG. Er ist im Rahmen der Steuererklärung anzugeben. Für Einkünfte bis zu einem Betrag von 256 EUR im Kalenderjahr besteht eine Freigrenze, so dass diese nicht steuerpflichtig sind. Bei Überschreiten der Freigrenze müssen die gesamten Einkünfte versteuert werden. Dies ist keine steuerliche Beratung, für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.